Im Februar hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht.
Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt zu verringern (Quelle: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2023/02/pm08-23.html)
Seit der Veröffentlichung wird nun eine wissenschaftliche Bewertung durchgeführt. Seit dem 22. März gilt die sechsmonatige öffentliche Konsultation. Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden.
Was sind PFAS?
PFAS steht für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, die als fluorierte Verbindungen in vielen Produkten und industriellen Anwendungen eingesetzt werden, einschließlich Beschichtungen, Polstern und Textilien uvm. PFAS kommen nicht natürlich vor (und werden erst seit den späten 1940ern hergestellt). Chemisch gesehen bestehen die organischen Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Sie werden oft auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt, da sie sich in der Natur kaum abbauen und in tierischen Lebensmitteln und Wasser anreichern.
Es handelt sich um eine Gruppe von Stoffen, die ca. 10.000 Einzelsubstanzen umfasst.
Was ist der Unterschied zu PFOA/PFOS?
PFOS und PFOA sind auch Substanzen der PFAS-Gruppe. Ein Verbot von PFOS (Perfluoroctansulfonsäure, C8) wurde bereits 2006 EU-weit beschlossen und in die EG-Richtlinie 2006/122 sowie in die EU-POP-Verordnung übernommen (POP steht für persistant organic pollutants). 2019 wurde das PFOS-Verbot nach dem Stockholmer Übereinkommen noch einmal geprüft und alle in der EU bis dahin gewährten Ausnahmen gestrichen.
Der besonders relevante Stoff PFOA (Perfluoroctansäure, C8) ist in die weltweit gültige Verbotsliste der Stockholm-Konvention für persistente organische Schadstoffe aufgenommen und wurde in die EU-POP-Verordnung überschrieben. Die Regelung in der EU-POP-Verordnung ist seit Dezember 2020 in Kraft (geregelt im REACH Anhang XVII und der 2019/1021/EC POP-Regulierung).
Somit sind alle Produkte von DÖRKEN PFOS/PFOA-frei.
Wie soll das mögliche PFAS Verbot aussehen?
Es wurden von der ECHA zwei Optionen vorgestellt:
• Ein vollständiges Verbot ohne Ausnahmeregelungen („full ban“) (RO1)
• Ein vollständiges Verbot mit nutzungsspezifischen, zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen (RO2)
Dabei ist eher von Option 2 auszugehen, da viele PFAS nicht einfach so ersetzt werden können - so ist es noch essentieller Bestandteil von Löschschäumen bei Großbränden.
Sollte PFAS in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen werden, beginnt ein 18-monatiger Übergangszeitraum. Sobald dieser abgelaufen ist, sind die Herstellung, Einfuhr und Verwendung von PFAS als solches und das Inverkehrbringen und Verwenden von PFAS als Bestandteil eines (anderen) Stoffes, in Gemischen oder Erzeugnissen, sofern bestimmte Konzentrationsgrenzwerte überschritten sind, verboten. Bestimmte Verwendungen erhalten eine verlängerte Übergangsregelung von bis zu zwölf Jahren oder sogar unbefristet gültige Ausnahmen.
Welchen Hintergrund hat das PFAS Verbot?
PFAS sind eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet sind (z.B. in Textilien, Elektronikgeräten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Medizinprodukten, usw.).
Der Großteil der PFAS sind persistente Substanzen oder werden in der Umwelt zu diesen abgebaut. Werden PFAS einmal freigesetzt, verbleiben sie für lange Zeit in der Umwelt.
Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Es hat sich als schwierig und extrem kostspielig erwiesen, PFAS wieder zu entfernen, wenn sie einmal in die Umwelt gelangt sind.
Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulierende Eigenschaften nachgewiesen, sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden ihre Konzentrationen in der Umwelt weiter ansteigen, und ihre toxischen und umweltschädlichen Auswirkungen werden nur schwer rückgängig zu machen sein.
Wann ist das PFAS Verbot zu erwarten?
Laut Umweltbundesamt ist mit möglichen Beschränkungen frühestens 2025 zu rechnen. Aktuell läuft die Phase der öffentlichen Diskussion (22.03.-22.09.2023), anschließend werden die finalen Erkenntnisse an die Europäische Kommission eingereicht zur angepassten Formulierung des XVII-Anhangs von REACH, welche vom REACH-Komitee final angenommen werden muss. Dann greift die Beschränkung mit den verhandelten Übergangsfristen.
Wen betrifft das PFAS Verbot?
Die europäische Chemikalienagentur ECHA prüft eine Regulierung im europäischen REACH-Raum, Deutschland und die Niederlande sind dabei federführend. Somit wäre Deutschland betroffen. Allerdings stehen die PFAS auch in den USA unter genauer Beobachtung. Der Bundesstaat Maine hat bereits ein Verbot von PFAS bis zum Jahr 2030 erlassen. Andere US-Staaten bereiten aktuell Grenzwerte, Einschränkungen oder Verbote vor.
Darüber hinaus hat die amerikanische EPA (Environmental Protection Agency) eine Richtlinie erlassen, gemäß derer alle PFAS-Importeure und -hersteller verschiedene Informationen der letzten zehn Jahre den Behörden übergeben müssen. Daraus sollten weitere Restriktionen abgeleitet werden. Auch in China und Japan rücken die PFAS-Verbindungen durch die Ratifizierung des Stockholm-Abkommens in den Fokus.
Auf einige Hersteller und Anwender hat der regulatorische und politische Druck bereits große Auswirkungen: so stellt 3M in Kalifornien seine PFAS-Produktion 2025 komplett ein, andere Firmen werden folgen.
Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
Teilnahme an Konsultation der ECHA zu PFAS-Beschränkungen – ECHA Website (europa.eu)
DÖRKEN selbst hat bereits an der Konsultation teilgenommen und wird zeitnah auch seine Lieferanten und Kunden mit einem vorgefertigten Schreiben sowie einer Anleitung zum Ausfüllen kontaktieren. Wenn Sie diese Dokumente ebenfalls haben möchten, treten Sie gerne mit uns in den Kontakt oder downloaden Sie es hier. Je mehr Argumente und Anwendungsfälle die Branche beisteuern kann, desto größer die Chance, dass Übergangsfristen verlängert werden.
Betrifft das mögliche PFAS-Verbot die Korrosionsschutzprodukte von DÖRKEN?
Das mögliche PFAS-Verbot betrifft die Korrosionsschutzprodukte von DÖRKEN. Einige unserer Beschichtungssysteme aus den Produktlinien DELTA-PROTEKT®, DELTA®-SEAL, DELTA-LUBE® enthalten branchenübliche Fluorpolymere (wie z.B. PTFE) als Schmierstoffe. Wir haben bereits PFAS-freie Produkte und forschen mit Hochdruck an einem Austausch der branchenüblichen Fluorpolymere.
Dies bezieht sich auf unseren aktuellen Kenntnisstand, da bei der Herstellung keine der derzeit im ECHA-Vorschlag als PFAS definierten Stoffe absichtlich zugesetzt werden oder offensichtlich während der Produktionsschritte entstehen. Da noch nicht abschließend geklärt ist, welche Kriterien für die künftige Beschränkung ausschlaggebend sein werden, wird DÖRKEN diese Thematik aktiv verfolgen.
Gibt es schon PFAS-freie Alternativen bei DÖRKEN?
DÖRKEN arbeitet bereits seit vielen Monaten an PFAS-freien Alternativen zu dem aktuellen Portfolio. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben genau betrachtet sowie mögliche Übergangsfristen der ECHA. So sind unser Zinklamellen Basecoat DELTA-PROTEKT® KL 100 und unser Topcoat DELTA-PROTEKT® TC 502 GZ - bespielhaft genannt – bereits heute PFAS-frei.
Bei der Entwicklung weiterer/ neuer Produkte wird DÖRKEN keine der derzeit im ECHA-Vorschlag als PFAS definierten Stoffe zusetzen.
Wenn Sie für aktuelle Projekte PFAS-freie Produkte benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Sie Interesse haben als Entwicklungspartner zu fungieren, sprechen Sie uns ebenfalls an.